Gegen Artikel 13 - Gegen den Uploadfilter

23. März 2019

Mit der Durchsetzung des Paragraph 13 im Europäischen Parlament ginge im Internet ein Stück künstlerische Freiheit verloren. Deshalb protestieren wir vehement gegen dessen Einführung und die damit verbundenen Gefahren für die Neutralität und Meinungsfreiheit im Netz.

Bei Paragraph 13 handelt es sich um Forderungen seitens der EU, die der Erhaltung eines Urheberrechtes dienen sollen, dieses Ziel jedoch klar verfehlen und die Netzfreiheit gefährden. Solche Forderungen haben in der Regel innerhalb von zwei Jahren von den Mitgliedstaaten in deren Rechtsprechung aufgenommen zu werden.

Ein Uploadfilter wird zwar nicht explizit im Gesetzestext erwähnt, ergibt sich jedoch aus diesem als einzig umsetzbare Realisierung. Paragraph 13, insbesondere Absatz vier, erlegt Plattformen, beispielsweise YouTube, nämlich das Haften für alle Urheberrechtsverstöße für von Nutzern hochgeladenen Inhalten auf. Nicht gehaftet werden muss, wenn die Plattform alle Anstrengungen für einen Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber unternommen und gegen Urheberrechte verstoßende Inhalte sowohl unverzüglich entfernt, als auch fortan am Upload gehindert hat. Unter Paragraph 13 wäre ein Filtersystem im Moment die einzige Möglichkeit für große Plattformen, dieses Gesetz umzusetzen.

Jetzt soll am 27.03. die Entscheidung für oder gegen die Vorgabe fallen. Doch jegliche Form von kreativer Schöpfung, die auf Teilen urheberrechtsgeschützter Inhalte basiert, würde mit der Vorgabe EU-weit zensiert und am Upload gehindert werden. Denn theoretisch müssten Anbieter, wie schon erwähnt Lizenzverträge, mit allen Urheberrechtsinhabern schließen. Da dies auch jedes hochgeladene Smartphonevideo oder -foto miteinschließt, handelt es sich hier um eine logistische Utopie.

Sicherlich mag der Schutz von wertvollen Urheberrechten gerechtfertigt sein, doch schießt diese Zensur von Online-Inhalten weit über das Ziel hinaus. So träfe die Verwendung von geschützten Inhalten auch auf satirische Anwendungen dieser zu. Spätestens seit der „Schmähgedichts-Affäre“ um Präsident Erdogan und Jan Böhmermann ist offensichtlich, welch politische Relevanz und Schutzbedürftigkeit Satire aufweist. Eine politische Zensur und die Einschränkung von Presse- und Redefreiheit kann hier durch Missbrauch oder missbräuchliche Auslegung des neuen Paragraphen zu einer gefährlichen Realität werden. Aber nicht nur für Endnutzer sind Uploadfilter eine Maßnahme, gegen die protestiert werden muss. So ist die Implementation von derartigen Filtern teuer; zu teuer für kleine Start-Ups. Trotz ihrer horrenden Kosten, sind bereits bestehende Urheberrechtssysteme, wie YouTubes „ContentID“, auch oft fehlerhaft und ineffizient.

Summa summarum ist Paragraph 13 ein Musterbeispiel für einen grandios gescheiterten Balanceakt zwischen Freiheitsrechten und Urheberrechten. Die schwammige Formulierung, gegenseitig im Konflikt stehende Absätze und besonders die hiervon ausgehenden Gefahren für die Netzfreiheit zeigen die Überstürzung der Parlamentsentscheidung auf. Hier wurde weder an eine Umsetzbarkeit, noch an die moralischen Folgen gedacht. Den Schaden werden all jene Nutzer und Produzenten von Online-Inhalten tragen, deren Upload unter dieser Forderung ein zu hohes rechtliches Risiko für Online-Plattformen darstellt.

Im Worst-Case sprechen wir hier über die Zensur eines Großteils der kreativen Inhalte im Internet und die dauerhafte Überwachung und Kontrolle aller öffentlichen Datenflüsse durch die EU.. Deshalb lehnen wir den EU-Entwurf entschieden ab und unterstützen jene, die heute und weiterhin für ein freies und gerechtes Internet in Europa auf die Straße gehen.

Teilen